3.07.2009
Hier Treffen sich die Trommler von Ibiza zum Sonnenuntergang
Eine kleine bezaubernde Bucht, umgeben von mit Pinien bedeckten Hügeln. Flach ins Wasser abfallender Sandstrand. Die Felsen, die die Bucht begrenzen, eignen sich prima zum Schnorcheln. In der unverbauten Umgebung können Sie lange Spaziergänge unternehmen. Die geschützte Bucht ist ein beliebter Ankerplatz für private Segeljachten und Motorboote – von deren Deck aus ist der romantische Sonnenuntergang nochmal so schön.
Sonntags zum Sonnenuntergang können Sie mit dabei sein, wie einheimische Bongotrommler und Gitarrenspieler den Sonnenuntergang begleiten. Das ist das wirkliche Ibiza. Ursprünglich. So wie es einmal war. Wo es noch keine Massenunterkünfte gab und Touristen die für ein “Party-Wochenende” viel zu viel Geld ausgeben.
Wenn Sie Sonntag Abends (vor dem Sonnenuntergang) hier her kommen, stellen Sie sich auf einen etwas längeren Fussweg zum Strand ein. Die kleine Zubringerstraße ist hoffnungslos überfüllt mit parkenden Autos. Und es ist eng. Und dann werden Sie belohnt mit einem atemberaubenden Blick aufs Meer und Musik, die Ihren Körper von ganz allein mitschwingen läßt. Decke nicht vergessen. Wein gibt es an der Strand-Bar.
Autor: Silvio Fritzsche · Kommentieren
3.07.2009
Dieses Restaurant ist eine ausgezeichnete Metapher für das, was Ibiza ist.
Die Insel ist das Reich der unmöglichen Träume und Bambuddha ist das Synonym für glückliche Verrücktheit. Um das zu verstehen, brauchen sie nur an einen Tisch in der irrsinnigen balinesischen Pagode zu setzten, die ein englischer Phantast in Teilen zerlegt eines Tages auf die Insel brachte, um sie inseinem Anwesen in Santa Eularia wieder aufzubauen. Hinzu kommt hier das exotische und kosmopolische Ambiente; die Ambient-Musik, die ein Discjockey auflegt, die ausgezeichnete Küche, die Mediterranes mit Orientalischem verbindet und die Allgegenwart der beautiful people von Ibiza. Bambuddha hat außerdem eine Bar und einen Pup, in denen man die Nacht, vor und nach dem Essen, verlängern kann. Unerläßlich.
Autor: Silvio Fritzsche · Kommentieren
1.07.2009
Plugin von dagondesign.com
Autor: Silvio Fritzsche · Kommentieren
1.07.2009
Präambel
Die vertraglichen Rechte zwischen den Vertragsparteien ergeben sich alleine aus den schriftlichen Vereinbarungen und aus diesen allgemeinen Reisebedingungen.
1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluß des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder per Telefax erfolgen. Für uns wird der Reisevertrag erst dann verbindlich, wenn wir Ihnen die Reise schriftlich bestätigen.
1.2 Weicht der Inhalt unserer Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, weisen wir Sie hierauf in der Reisebestätigung ausdrücklich hin. Für diesen Fall sind wir an dieses neue Angebot 10 Tage ab Datum des Angebotes gebunden. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb von 10 Tagen nach Datum des Angebotschreibens die Annahme erklären.
2.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in Ihrer Reisebestätigung.
2.2 Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluß eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die wir Sie in der Reisebestätigung selbstverständlich informieren werden.
2.3 Für Ferienwohnungen & Unterkunft gilt folgendes:
2.3.1 Die Ferienwohnung & Unterkunft darf nur von der im Reiseprospekt angegebenen und in der Reisebestätigung aufgeführten Anzahl von Erwachsenen und Kindern bewohnt werden.
2.3.2 Die angegebenen An- und Abreisetermine sind bindend. Bei unseren Ferienwohnungen können Sie ab 14.00 Uhr anreisen. Die Abreise bitten wir bis 10.00 Uhr einzuplanen.
2.3.3 Bei unseren Ferienwohnungen & Unterkünften sind Strom (nicht für Heizzwecke), Wasser, in der Regel wöchentlich einmal Reinigung, Handtücher und Bettwäsche im Preis enthalten.
2.3.4 Jeder Gast verpflichtet sich, die Wohneinheit nebst Inventar und eventueller Gemeinschaftseinrichtung pfleglich zu behandeln. Jeder Gast ist darüber hinaus verpflichtet, den während des Aufenthaltes durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Begleiter oder Gäste entstandenen Schaden zu ersetzen.
3.1 Der Reisepreis umfaßt die in Ziff. 2. im einzelnen aufgeführten Leistungen.
3.2 Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluß und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.
3.3 Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung werden wir Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis setzen. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für sie aus unserem Angebot anzubieten.
3.4 Sie haben diese Rechte unverzüglich nach Zugang unserer Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen.
4.1 Mit Vertragsschluß leisten Sie eine Anzahlung bis zur Höhe von 10% des Reisepreises, höchstens jedoch 250 pro Reiseteilnehmer und erhalten einen Sicherungsschein.
4.2 Da wir selbst Vorausleistungen erbringen, müssen wir den restlichen Reisepreis schon vor Reiseantritt erheben, jedoch nicht früher als 30 Tage vor Reisebeginn.
4.3 Die Reiseunterlagen werden Ihnen Zug um Zug gegen Zahlung des Gesamtpreises ausgehändigt.
4.4 Wenn bis zum Reiseantritt der Reisepreis nicht vollständig bezahlt ist, wird der Vertrag aufgelöst. Wir können als Entschädigung die entsprechenden Rücktrittsgebühren verlangen, es sei denn, daß bereits zu diesem Zeitpunkt ein Reisemangel vorliegt.
5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Zur Vermeidung von Mißverständnissen empfehlen wir, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten sie die Reise nicht an, so können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen.
5.3 Die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle des Rücktritts von der Reise je angemeldetem Teilnehmer fordern können, beziffern sich wie folgt:
A) Flugpauschalreisen mit Charterfluggesellschaften:
B) Bei Selbstanreise (zum Beispiel Convento Italien):
C) Bei Selbstanreise: Ferienwohnungen, Hotelappartements:
Nach Ablauf der o.g. Fristen/No Show kann als Entschädigung der volle Reisepreis verlangt werden. Hiervon unberührt bleibt Ihr Recht, uns nachzuweisen, daß ein Schaden in geringerer Höhe entstanden ist.
5.4 Bei Umbuchungen können wir bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt in Höhe von D 50 pro Reiseteilnehmer erheben:
A. Bei Flugpauschalreisen mit Charterfluggesellschaften:
5.5 Umbuchungswünsche, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gem. Ziff. 5.3 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, deren Kosten unter D 25 liegen.
5.6 Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reiseteilnehmer uns gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
5.7 Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
6.1 Ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Reiseveranstalter vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich der Vertragspartner in starkem Maße vertragswidrig verhält. Der Veranstalter behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Der Veranstalter muß sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden, einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger.
6.2 Bis 4 Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Reiseveranstalter deshalb nicht möglich ist, weil die ihm im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktritt des Reiseveranstalters besteht jedoch nicht, wenn er die dazu führenden Umstände zu vertreten hat oder wenn er diese Umstände nicht nachweisen kann oder er nicht versucht hat, dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot zu unterbreiten.
7.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Reisende als auch wir den Reisevertrag kündigen. Der Veranstalter zahlt dann den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, kann jedoch für die erbrachten und zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
7.2 Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere den Reisenden, falls das vertraglich vereinbart ist, zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen die Parteien zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Reisende alleine zu tragen.
8.1 Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, sofern wir in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweisen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen.
Im übrigen haften wir nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden und in der Reiseausschreibung ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden.
8.2 Unsere vertragliche Haftung für Schäden des Kunden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir
Liegt der Reisepreis über D 1.350 ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.
Diese Beschränkung auf den dreifachen Reisepreis gilt auch für unsere vertragliche Haftung für alle übrigen Schäden, die nicht Körperschäden sind, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der dem Reisenden entstehende Schaden allein auf ein Verschulden eines Leistungsträgers zurückzuführen ist.
Der Haftungsmaßstab entspricht der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
8.3 Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, einen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
8.4 Kommt uns die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes i.V.m. den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadelajara und der Montrealer Vereinbarung. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern der Reiseveranstalter in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach den für diese geltenden Bestimmungen.
Unsere Haftung als Beförderer auf dem Seeweg im Sinne des 2. Seerechtsänderungsgesetzes bleibt unberührt. Kommt uns bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschiffahrtsgesetzes.
8.5 Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betreuten Personen.
9.1 Im Reisepreis ist keine Reise-Rücktrittskostenversicherung enthalten. Wir empfehlen Ihnen aber dringend den Abschluß einer derartigen Versicherung.
9.2 Bei Beanstandungen muß der Reisende unverzüglich bei der örtlichen Reiseleitung, bzw. bei der/dem in den Reiseunterlagen angegebenen Stelle/Ansprechpartner anzeigen und Abhilfe verlangen.
10.1 Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Reisebedingungen oder getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Reisevertrages im übrigen nicht berührt.
Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksamen Bestimmungen durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regel zu ersetzen.
10.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist sowie für Passiv-Prozesse, ist München.
Öffensichtliche Veröffentlichungs- und Rechenfehler berechtigen uns zur Anfechtung des Reisevertrages.
Autor: Silvio Fritzsche ·
3.06.2009
Cala d’ Hort ist ein Ort auf Ibiza, den man nicht auslassen darf.
Es gibt auf der ganzen Insel keinen Ort, um den sich so viele Geschichten ranken, wie um Es Vedrá. An der Südküste von Ibiza ragt der gewaltige Fels 382 Meter hoch aus dem Meer. Der magische Felsen Es Vedra schimmert silbern in der Sonne.
Betrachtet man Es Vedrá vom Strand der Cala d’Hort aus, hat man den Eindruck, das ein guter Schwimmer in zwanzig Minuten das Ufer des mythischen Felsens erreichen könnte. Dieser Eindruck ist allerdings schon dem einen oder anderen Schwimmer zum Verhängnis geworden. Die Entfernung beträgt ein vielfaches von dem, was sie zu sein vorgibt, ganz zu schweigen von den gefährlichen Strömungen, die hier vorherrschen.
Schon aus dem Altertum sind Legenden überliefert. So soll Es Vedrá zum Beispiel der verhängnissvolle Fels sein, an dem Odysseus zerschellt ist, als er sich von den Gesängen der Sirenen hat verführen lassen. Fischer haben berichtet, das sie Nachts große Flächen von Lichtern weit unter der Meeresoberfläche gesehen hätten. Andere behaupten, die Insel würde hin und wieder von Ufos als Landeplatz genutzt werden.
Die wildeste Geschichte, die mir mal jemand erzählt hat, berichtet von einem Mann, der eine komplette Harley Davidson in Einzelteilen auf den Gipfel geschafft haben soll, um sie dort oben zusammen zu bauen und sich dann mit dem Motorrad in die Tiefe zu stürzen. Wirklich glaubhaft ist, das schon Menschen in der Umgebung der Vedrá verschwunden sind, was aber wohl eher an den oben erwähnten Gefahren liegen dürfte. Was sonst von allen Geschichten wahr ist, weiß wohl keiner so richtig. Wer aber mal Es Vedrá im rot-gelben Licht der Untergehenden Sonne gesehen hat, versteht, wo all diese Mythen herkommen.
Autor: Silvio Fritzsche · Kommentieren
übung anreise asana atem atlantis bambuddha bar Cala Benirras Cala d' Hort essen Es Vedrá fragen Gesundheit goa ibiza italien jivamukti katzen kinder krieger kumbhaka liechtenstein lucca mantra Meditation musik nadi pkw pranayama praxis Reise reisen santorini schwangerschaft sonnengruss strand toskan toskana trommeln urlaub vaduz wandern Wellness winter yoga